Steuerberater Liestal

Telefonnummer 061 508 73 73

Steuerberatung Liestal
Steuerberatung Liestal

Suchen Sie einen vertrauensvollen und seriösen Steuerberater in Laufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Unseren Beratern ist wichtig, dass sie von unserer Firma die Steuererklärung richtig ausfüllen lassen und wir ihnen Steueroptimierungsvorschläge machen können. Wir erledigen für Sie die Steuererklärung für die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn. Wir sind eine professionelle Firma in Basel Stadt und haben bereits hunderte von Steuererklärungen in Basel für unsere Kunden ausgefüllt. Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen, wie z. B. Expats, Grenzgänger, Ärzte oder selbständige Einzelunternehmen oder Startups.

 

Wir können Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch beraten. Unser Büro liegt zentral mitten im Herzen von Basel beim Theaterplatz. 

 

Die ersten 30 Minuten vom Beratungsgespräch sind kostenlos, damit wir eine Standortbestimmung machen können.

Steuererklärung günstig ausfüllen lassen Laufen

  • Steuererklärung 2018 günstig ausfüllen lassen
  • 100% Kundenzufriedenheit
  • Mehrere CHF 100.- Steuern sparen
  • Steuern von Steuerprofis ausfüllen lassen

Füllen Sie jetzt kostenlos das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 061 633 15 15 an.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Was sagen unsere Kunden über uns

" Ich war mir nicht sicher, ob ich über das Internet einen guten Steuerberater finde, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. " Marc B.

" Am Telefon wurde ich sympathisch und gut beraten. Das Büro liegt zentral in Basel und ist modern und war für mich gut erreichbar mit dem Bus. Der Preis ist gut und die Steuererklräung wurde schnell erledigt. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Sandra W.


Steuererklärung Baselland von uns ausfüllen lassen

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung? Dann lassen Sie jetzt die Steuererklärung von uns ausfüllen. Die Unterlagen können Sie uns per Post schicken oder in unser Büro vorbeibringen. Wir verrechnen nach Stundenaufwand. Unsere Steuerberater Kosten pro Stunde sind bei einer einfachen Steuerberatung tiefer

 

Preise und Kosten für die Steuererklärung ausfüllen lassen in Laufen:

 

Einfache Steuererklärung machen lassen von Privatpersonen oder Ehepaaren: CHF 100.- bis 300.-

 

Komplexere Steuererklärung ausfüllen lassen (Wertschriften, Hypothek, Immobilien etc.)

von einer Privatperson oder Eherpaar: CHF 300.- bis 1'000.-

 

Steuererklärung ausfüllen lassen für selbständig Erwerbende mit bereits einem Jahresabschluss: ab CHF 500.- bis 800.-

 

Steuererklärung ausfüllen lassen für eine selbständig erwerbende Person mit

bereits einem Jahresabschluss: CHF 500 bis CHF 800.-

 

Steuerberatung für eine Steueroptimierung: ab CHF 150.- bis 300.- pro Stunde

Bis wann müssen Sie die Steuererklärung ausfüllen lassen

Die Steuerverwaltung Baselland verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar an die Privatpersonen in Baselland, damit die Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Bis zum 31.03. sollten sie die Steuererklärung ausfüllen lassenund an die Steuerverwaltung senden! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Die erste Fristverlängerung bis zum 30.09 ist kostenlos und kann mit der Fristverlängerungskarte oder einem kurzen Brief an die Steuerverwaltung beantragt werden. Wer eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12. benötigt der muss eine Gebühr von CHF 40.- bezahlen und einen guten Grund angeben, damit die Fristverlängerung gewährt wird. Wer die Steuererklärung gar nicht abgibt der wird von der Steuerverwaltung eingeschätzt und erhält eine Busse von CHF 100.- bis 500.-. Sollten sie Hilfe brauchen bei der Einreichung der Fristverlängerung sind wir ihnen gerne behilflich.

In welchen Steuerfällen können wir weiterhelfen

  • Prüfung von Steuerveranlagungen
  • Steueroptimierung
  • Straflose Selbstanzeige bei der Steuerverwaltung
  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Handänderungssteuer
  • Quellensteuer
  • Stempelabgabe
  • Steuerausscheidungen
  • Steuerveranlagungen
  • Interkantonale Steuerfragen
  • Steuerplanungen
  • Steueroptimierungen
  • Steuerrechnungen

Sie wohnen neu in Baselland? Wo müssen Sie die Steuererklärung einreichen.

Wohnen sie neu im Kanton Baselland und wissen nicht wo Sie die Steuererklärung abgeben müssen? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Baselland umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im  Kanton Baselland steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Baselland ausfüllen.

Weshalb sind Ausbildungskosten nicht abzugsfähig und Weiterbildungskosten schon?

Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten. 

 

Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar. 

Welche Unterlagen benötigen wir für das Ausfüllen der Steuererklärung

Checkliste:

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a

Treuhandbüro in Laufen - Für welche Branchen erledigen wir die Buchhaltung und die Steuererklärung?

Anwaltskanzleien

Apotheker

Augenoptiker

Autogaragen

Ärzte

Architekten

Bäckerei

Baufirmen

Bodenleger

Chiropraktiker

Coiffeur

Elektrikerfirma

Fahrlehrer und Fahrschulen

Fensterfirmen 

Gärtnereien und Landschaftsarchitekten

Gerüstebauer

Geigenbauer

Handwerker

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Industrie und Hande

Fitnessstudios

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