Fristverlängerung basel-stadt

Im Februar 2026 wird die Steuererklärung 2025 an die Einwohner gesendet.

 

Die Steuererklärung sollte man bis zum 31.03.2026 an die Steuerverwaltung einreichen. Wem es nicht möglich ist die Steuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen, der kann eine gebührenfreie Fristverlängerung bis zum 30.09.2026 verlangen. Gerne übernehmen wir für Sie die Meldung für die Fristverlängerung.

 

Wer eine längere Fristverlängerung möchte der muss einen Grund angeben und es wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. 

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Falls sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuerklärung benötigen, dann können sie sich gerne an uns wenden. Melden sie sich bei uns für eine kostenloses Erstgespräch.